Prüfung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Regelmäßige Überprüfungen gem. § 14 PSA-V
Prüfungen gem. PSA-V
Um sicherzustellen, dass Absturzsicherungssysteme stets einsatzbereit und sicher sind, müssen regelmäßige Prüfungen durchgeführt werden. Dabei gilt:
Regelmäßige Prüfungen:
Alle Komponenten eines Absturzsicherungssystems müssen entsprechend den Einsatzbedingungen und betrieblichen Verhältnissen, mindestens jedoch einmal jährlich, von einer fachkundigen Person auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.
Feste Führungen von Steigschutzeinrichtungen:
Diese müssen ebenfalls in regelmäßigen Abständen durch eine fachkundige Person überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie den betrieblichen Anforderungen entsprechen und sicher funktionieren.
Dokumentation der Prüfergebnisse:
Die Ergebnisse aller Prüfungen werden in detaillierten Prüfbefunden festgehalten.